Die Aufgabe des Rechtsanwaltes bei Erstellung von Kaufverträgen ist unter anderem im Vorfeld die Erfordernisse für das Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrages zu erörtern.
Ziel und Zweck der Beratung im Vertragswesen ist die genaue Aufbereitung der Vorstellungen der Klienten, der Hinweis auf Unzulänglichkeiten der Vorstellungen sowie der Hinweis auf risikoträchtige Vorstellungen. Der Rechtsanwalt ist der ideale Vertragsersteller, da er seine Beratungstätigkeit im Lichte gerichtlicher Auseinandersetzung erbringt.